EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.2018
Erläuterung, Änderung und Freigabeerklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits gehört oder gelesen haben, tritt zum 25.05.2018 die neue EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und damit auch die Anpassungen an deutsches Datenschutzrecht. Zuerst denkt man an große Firmen, wie Google oder Facebook, die wahrscheinlich auch der Grund für die Neuerungen waren. Allerdings gilt das Gesetz für alle, auch für den kleinen Turnverein auf dem Lande oder den alleine arbeitenden selbstständigen Installateur.
Die DSGVO soll vor allem die Grundrechte natürlicher Personen und derenpersonenbezogenen Daten schützen. Dies bringt einige umständliche Veränderungen in unserem täglichen Umgang miteinander mit sich, die wir Ihnen im Folgenden erläutern wollen. Der Einfachheit halber beschränken wir uns allerdings auf die uns als Hausverwaltung und Immobilienvermittlung betreffenden Neuerungen.
Weiterhin ist in der Verordnung festgehalten, wie bei Weitergabe der Daten an Behörden und Drittländer umzugehen ist, dass es einen Europäischen Datenausschuss gibt, der für die Einhaltung verantwortlich ist, außerdem weitere Vorschriften für besondere Vertragssituationen und andere gesetzliche Bestimmungen. Dies alles hat aber für unsere kleine Hausverwaltung und Immobilienvermittlung normalerweise keine Relevanz.
Im Alltag bedeutet das für uns und Sie, dass wir bei jedem Kontakt, egal ob am Telefon, per Email/Briefverkehr oder bei einem persönlichen Gespräch, nur Auskunft geben dürfen, wenn uns eine unterschriebene Freigabeerklärung für die Verwendung Ihrer Daten vorliegt. Z.B. dürfen wir nicht mit dem Mieter Ihrer Wohnung Kontakt aufnehmen wegen einer notwendigen Reparatur, wenn wir von dem Mieter keine Freigabeerklärung haben. Ein anderes Beispiel: Ein Vater zahlt für seine Tochter die Miete und ruft an, um die Höhe der Mietzahlung zu erfragen. Auch hier dürfen wir keine Auskunft geben, auch wenn wir die Person eigentlich kennen.
Vor allem für die korrekte Erstellung Hausgeld-, bzw. der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen ist ein reibungsloser Umgang mit Drittanbietern wie Handwerker und Heizkostenabrechnungsfirmen zwingend erforderlich
Daher finden Sie im Anhang eine Freigabe für die Datennutzung im Rahmen unserer regulären Verwaltertätigkeit mit der Bitte, diese ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Den Vordruck finden Sie ebenfalls zum Download auf unserer Homepage zur Weiterleitung z. B. an Ihre Mieter oder Bevollmächtigten.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Seuser
SeuserImmo GmbH
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